Der Richtplan «Räumliche Gesamtentwicklung» bildet die Grundlage für alle strategischen und raumrelevanten Handlungen im gesamten Gemeindegebiet. Der Richtplan bildet die Grundlage zur Überarbeitung von Richt- und Nutzungsplänen und stellt seither den Fixstern für die raumwirksamen Entscheide der Behörden dar.
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2012