Der kommunalen Gesamtrichtplan (2012) inklusive der ortsbaulichen Vertiefungsstudie (2016) ist seit über einem Jahrzehnt der «Fixstern» der Gemeindeentwicklung – so auch für die Ortsplanungsrevision. Die umfassende Auseinandersetzung mit der langfristigen, kommunalen Entwicklung und die Kontinuität der Planungsinstrumente zahlt sich aus. Dank der guten planerischen Verankerung und aufgrund der über Jahre nachvollziehbaren Argumentationsketten genoss die Ortsplanungsrevision trotz umfangreichen Massnahmen (Einzonungen von Fruchtfolgefläche inkl. Kompensation, grossflächige Aufzonungen, Mehrwertabgabepflicht) einen hohen Rückhalt in der Bevölkerung. Entstanden ist eine zukunfts- und bedürfnisorientierte baurechtlichen Grundordnung, die der Bevölkerung Handlungsspielräume gibt und es der Gemeinde ermöglicht, auf die kommenden Herausforderungen proaktiv reagieren zu können.
Einwohnergemeinde Rubigen
2017–2021