Die Nutzungen des Flugplatzes gehen über die eigentlichen aviatischen Aktivitäten weit hinaus. Seit der Übernahme des Flugplatzes 1961 durch die Flugplatzgenossenschaft der Schweizer Armee, dient das Flugfeld und dessen Umfeld der Sportfliegerei, als Veranstaltungsort für Grossanlässe sowie als Freizeit- und Erholungsraum. All diese Nutzungen und Bedürfnisse wurden mit der Überbauungsordnung untersucht, entflechtet und neu grundeigentümerverbindlich geregelt.
Parallel erfolgte die Ausarbeitung der Sanierungsplanungen der in die Jahre gekommenen Flugpiste (Umweltverträglichkeitsbericht und Pistenmarkierungsplan). Unter Einbezug der Gemeinde, der örtlichen Interessengruppen der Region sowie dem zuständigen Bundesamt konnte ein Instrument für den Erhalt des Freizeit- und Erholungsraums geschaffen werden.
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