Das Bachdorf Rüti bei Büren erhält eine neue baurechtliche Grundordnung. Im Spannungsfeld der Disziplinen "Denkmalschutz" und "Siedlungsentwicklung nach innen" hat die Gemeinde Rüti bei Büren ihre baurechtliche Grundordnung überarbeitet. Das am Fusse des Bucheggbergs liegende Bachdorf bringt diese Themen mit der genehmigten Ortsplanungsrevision in Einklang. Die Weiterentwicklung des Dorfes wird ermöglicht, ohne dass das Ortsbild von nationaler Bedeutung beeinträchtigt wird. Umsetzungsmassnahmen wie das Schliessen von Siedlungslücken, das zurückhaltende Aufzonen oder die Einzonung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Siedlungskern ermöglichen das angestrebte massvolle Bevölkerungswachstum.